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Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems in Deutschland sind ein hohes Gut. Dabei sind die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe und das Vertrauen in die Bonität all ihrer Mitglieder von entscheidender Bedeutung für das erfolgreiche Wirken der Genossenschaftsbanken im Wettbewerb. Die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleisten diese Stabilität und dieses Vertrauen in einem besonders hohen Maße.
Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) ist in ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannt und erfüllt den gesetzlichen Auftrag, im Falle einer Bankinsolvenz die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Darüber hinaus ist sie gesetzlich berechtigt, Maßnahmen zur Abwendung einer Bestandsgefährdung, also zur Verhinderung einer Insolvenz, vornehmen zu dürfen.
Parallel zur BVR Institutssicherung GmbH besteht auch weiterhin die Sicherungseinrichtung des BVR. Auch sie hat als institutsbezogenes Sicherungssystem die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Kreditinstituten abzuwenden oder zu beheben, also Insolvenzen zu verhindern. Sollte eine der Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossene Bank in eine Schieflage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht beseitigen kann, schützt die Sicherungseinrichtung des BVR über den gesetzlichen Schutz der BVR Institutssicherung GmbH hinaus die Einlagen nach Maßgabe ihres Statutes.
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken waren die ersten Kreditinstitute in Deutschland, die im Interesse ihrer Kunden und auch im eigenen Interesse Sicherungseinrichtungen schon in den dreißiger Jahren geschaffen haben. Seitdem hat es keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein Kunde einen Verlust bei seinen Einlagen erlitten hat.
Weiterführende Informationen zum Thema Einlagensicherung und Institutsschutz finden Sie unter den beiden nebenstehenden Links.
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