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Das Leben in vollen Zügen genießen und dabei sicher sein, dass alles geregelt ist – das schafft ein gutes Gefühl! Mit einem geregelten Nachlass helfen Sie nicht nur, Ihre Hinterbliebenen zu entlasten und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Die Nachlassregelung ist der einzige Weg, sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche nach dem Tod berücksichtigt werden. Denn: Gibt es von einem Verstorbenen keine letztwillige Verfügung, sprich ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag, so kommt bei der Verteilung des Nachlasses automatisch die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Die gesetzliche Reihenfolge richtet sich nach Verwandtschaftsverhältnis:
Das Prinzip ist einfach: In der sogenannten Ordnung erben die Kinder und Enkel des Verstorbenen zuerst (1. Ordnung), gefolgt von den Eltern und Geschwistern (2. Ordnung) und weiter entfernten Verwandten (3. Ordnung). Ehepartner haben einen besonderen Anspruch und erben zusätzlich zum Pflichtteil der Verwandten je nach Familienstand und Gütergemeinschaft einen Teil des Nachlasses.
Wenn Sie Ihr Erbe anders verteilen wollen als gesetzlich vorgesehen, sollten Sie sich unbedingt um ein Testament kümmern. Doch wo soll man anfangen? Welche Schritte gilt es zu beachten– und welche gravierenden Fehler zu vermeiden? Nachfolgend haben wir wertvolle Tipps für Sie und Ihre Erben zusammengestellt.
Im Laufe eines Lebens sammeln sich zahlreiche Unterlagen an – viele davon einmalig und manche unersetzbar. Bei der Nachlassregelung spielen natürlich vor allem solche Unterlagen eine Rolle, die Auskunft über Ihre Besitztümer und Vermögensverhältnisse geben. Neben Bankkonten gehören auch langfristige Anlagen wie Sparbücher, Wertpapierportfolios oder Bausparverträge in diese Kategorie.
Übrigens: Damit Angehörige im Notfall schnell und einfach Ihre Bankgeschäfte übernehmen können,ist eine umfassende Bank- oder zumindest eine Kontovollmacht sinnvoll.
Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt hauptsächlich darin, dass ein Testament vom Erblasser einseitig geändert werden kann, während ein Erbvertrag nur gemeinsam mit den Erben abgeändert werden kann. Das Testament bietet somit mehr Flexibilität, wenn sich die persönlichen Umstände ändern. Ein Erbvertrag ist hingegen rechtlich bindender und eignet sich besonders, wenn mehrere Parteien klare Vereinbarungen für die Nachlassverteilung treffen wollen, z.B. bei Unternehmensnachfolgen. Vorteile des Testaments sind die leichtere Anpassung und geringere Formalitäten, während der Erbvertrag mehr Sicherheit und Verbindlichkeit für alle Parteien bietet.
In vielen Fällen ist ein Testament die beste Möglichkeit, seinen Nachlass zu regeln. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge – Ihr Vermögen geht also an den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner bzw. an die nächsten oder auch entfernteren Verwandten. Aber wie so oft gilt: Es gibt Einschränkungen und Sonderfälle. Damit Ihr Testament Ihre Wünsche unmissverständlich wiedergibt, sollten Sie die folgenden Aspekte berücksichtigen.
Damit Ihr Testament am Ende auch wirklich gültig ist, müssen Sie zwingend bestimmte formelle Anforderungen einhalten. Dazu gehört – je nach Art von Testament – mindestens die eigenhändige Unterschrift des Erblassers.
Eine unklare Formulierung der Erbfolge kann zu Missverständnissen und schlimmstenfalls zu Streitigkeiten führen. Daher sollten Sie die Erbfolge dringend eindeutig festlegen und Ihre Erben unzweifelhaft benennen. Auch eine detaillierte Aufstellung des Vermögens und konkrete Anweisungen zur Verteilung helfen, Konflikte zu vermeiden.
Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um Änderungen in den persönlichen Verhältnissen oder im Vermögen zu berücksichtigen. Ob Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder der Erwerb neuer Vermögenswerte: All diese Ereignisse können eine Überprüfung des Testaments erforderlich machen.
Ein Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass Ihre Verfügungen im Erbfall ordnungsgemäß umgesetzt werden. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn sich mehrere Erben als sogenannte Erbengemeinschaft den Nachlass teilen oder Minderjährige beteiligt sind. Die benannte Person sollte zuverlässig, kompetent und in der Lage sein, die Interessen aller Erben im Blick zu behalten.
In Deutschland können Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen und unterschreiben, ohne dass dafür ein Notar benötigt wird. Damit es rechtsgültig ist, müssen Sie aber einige Regeln beachten: Aus dem Dokument muss klar hervorgehen, dass es sich um ein Testament handelt und wer der Erblasser ist. Wichtig ist auch, dass alle Seiten eindeutig als Teil des Testaments erkennbar sind.
Achtung: Auch wenn das komplette Schriftstück eigenhändig verfasst wird, darf die eigene Unterschrift nicht fehlen! Es ist zudem ratsam, das Datum der Testamentserstellung anzugeben, denn bei mehreren widersprüchlichen Testamenten gelten die Verfügungen des zuletzt errichteten Dokuments.
Diese Art von Testament wird vor einem Notar verfasst und unterzeichnet. Das bietet eine erhöhte Sicherheit und wird oft in komplexen Vermögensangelegenheiten empfohlen. Besonders ratsam ist ein notarielles Testament, wenn Sie umfangreiche Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmen oder Beteiligungen besitzen. Auch besondere Wünsche – etwa die Errichtung von Stiftungen oder Versorgungsleistungen für bestimmte Personen – können Argumente für ein notarielles Testament sein oder es sogar zwingend erforderlich machen. Die Kosten richten sich nach dem Gesamtvermögen des Erblassers und sind bundesweit gleich.
Übrigens: Auch Ihr privatschriftliches Testament können Sie notariell beglaubigen lassen. Der Notar prüft und bescheinigt dann, dass das Testament tatsächlich von Ihnen verfasst wurde.
Beim sogenannten Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Hierbei wird festgelegt, dass die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Partners erben sollen. Diese Regelung bietet diesem eine gewisse Sicherheit, kann jedoch perspektivisch zu steuerlichen Nachteilen führen: Die Kinder erben das gesamte Vermögen beider Elternteile auf einmal – Freibeträge lassen sich so nicht optimal nutzen, das Nachlassvermögen wird in Teilen sogar zweifach besteuert. Der überlebende Partner kann zudem die Erbfolge oder Erbquote – also den Anteil am Erbe – später nicht mehr ändern.
Wichtig: Wird kein Notar beauftragt, muss das Berliner Testament handschriftlich verfasst werden. Dies kann einer der Ehepartner übernehmen, unterschreiben müssen das Dokument jedoch stets beide.
Zwar handelt es sich nicht um ein klassisches Testament, aber ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Anders als ein Testament, das nur den letzten Willen des Erblassers zum Ausdruck bringt, ist ein Erbvertrag für beide Seiten bindend und kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert oder widerrufen werden. Dadurch bietet er eine höhere Rechtssicherheit, da er wie ein normales Vertragsdokument behandelt wird und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar definiert sind. Das bedeutet aber auch: Sorgfältige Planung und Beratung sind bei der Aufstellung eines Erbvertrags von elementarer Bedeutung.
Wichtig: Ein Erbvertrag kann nur durch die Beurkundung bei einem Notar und in Anwesenheit aller Parteien wirksam abgeschlossen werden.
Eine Erbschaft besteht nicht zwangsläufig aus Werten wie Geld, Immobilien und lieb gewonnenen Erinnerungsstücken. Auch offene Unterhaltszahlungen oder Zahlungspflichten aus Hypotheken oder Krediten gehören gegebenenfalls dazu.
Bevor man ein Erbe annimmt, ist es daher unerlässlich zu wissen, was man überhaupt erbt. Man hat das Recht, es auszuschlagen, muss allerdings eine Frist einhalten:
Wenn man sich dazu entschließt, das Erbe auszuschlagen, sind zwei weitere Dinge wichtig:
Sie können dies entweder beim Nachlassgericht tun, also dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, oder beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie als Ausschlagender Ihren Wohnsitz haben. Sie können dort persönlich erscheinen und die Ausschlagung erklären. Das kostet Sie eine Gerichtsgebühr, die sich an der Höhe der Erbschaft orientiert.
Sie können sich auch an einen Notar wenden, der eine entsprechende notarielle Erklärung aufsetzt. Auch hier entstehen Nachlasskosten. Diese liegen bei rund 30 Euro.
Wichtig: Sie müssen dann dafür sorgen, dass die beglaubigte notarielle Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingeht. Ein bloßer Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.
Sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche auch nach dem Tod umgesetzt werden, ist keine triviale Aufgabe. Dieser Beitrag kann Ihnen bei einer ersten Einschätzung Ihrer Optionen helfen, er ersetzt jedoch nicht die kompetente Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Notar. Gehen Sie auf Nummer sicher – suchen Sie das Gespräch! Einen guten Startpunkt bietet beispielsweise das Deutsche Forum für Erbrecht.
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