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Überweisungen: Aufträge per Überweisungsträger oder GiroScanBox, die noch bis zum Jahresende ihren Empfänger in Deutschland erreichen müssen, sollten Sie bis zum 27. Dezember 2024, 12 Uhr, einreichen.
Auszahlungsaufträge: Für alle Baudarlehensbeträge, die noch vor dem Jahreswechsel beim Zahlungsempfänger eingehen sollen, reichen Sie bitte den Auszahlungsauftrag bis zum 9. Dezember 2024 ein.
Freistellungsaufträge: Bis zum 20. Dezember 2024 können Sie Ihre Freistellungsaufträge für 2024 erteilen oder anpassen. Die Formulare erhalten Sie in unseren Filialen, über das Sparda-Telefon-Banking und hier auf unserer Webseite. Änderungen bestehender Freistellungsaufträge können Sie auch im Online-Banking vornehmen. Auch hier läuft die Frist bis zum 20. Dezember 2024.
Tipp: Per Online-Banking oder über die SpardaBankingApp können Sie Zahlungen auch während der Feiertage einfach und bequem jederzeit anweisen.
September 2024
Mit dem vorzeitigen Austausch Ihrer BankCard möchten wir laufenden Abstimmungen in unserem Kartenzahlungsverkehr vorgreifen und Ihnen alle gewohnten Funktionen Ihrer Debitkate (BankCard) sichern.
Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zum Austausch.
Nein, der Austausch der Karten erfolgt kostenfrei.
Nein, für Kreditkarten ändert sich nichts.
Es ändert sich nichts. Der PIN bleibt gleich und alle Karten mit Maestro-Logo sind so noch bis zu ihrem Laufzeitende 31.12.2027 weiterhin für Verfügungen im Ausland gültig.
Ja, Sie müssen Ihre neue Karte für das Chip-TAN-Verfahren aktivieren. Eine Anleitung finden Sie hier auf unserer Homepage.
Wichtige Information: Der Chip auf den neuen Karten ist möglicherweise kleiner, als der Ihrer vorherigen Karte. Dies kann dazu führen, dass die Karte von alten ChipTAN-Lesern nicht erkannt wird. Sollte dies der Fall sein, finden Sie hier den Link zum Online-Shop, um einen kompatiblen ChipTAN-Leser zu erwerben.
Maestro ist ein durch MasterCard angebotenes System zur bargeldlosen Zahlung. Dieses System sorgt dafür, dass Girocards auch im Ausland eingesetzt werden können. Mastercard selbst erläuterte, dass die Funktion nicht ausreichend für den Online-Handel ausgelegt sei, und daher nicht mehr zeitgemäß. Auch ohne Maestro ist die Bankcard in Deutschland voll einsatzfähig. Alle Funktionen der BankCard bleiben Ihnen erhalten.
Der Versand der Karten erfolgt in den Kalenderwochen 44 und 45 (ab. 28.10.24). Sollten Sie keine neue BankCard erhalten haben, rufen Sie uns bitte unter 0211 23 93 23 93 an. Hinweis: Es betrifft nur Karten mit den Enddatum 2025.
Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Olaf Scholz.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzten wir, die Sparda-Bank West, ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt und signalisiert die Wertschätzung aller Mitarbeitenden unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.
Weitere Informationen zum Verein Charta der Vielfalt e. V. finden Sie unter www.charta-der-vielfalt.de
Januar 2024
Achtung, am 8. Februar ist es wieder soweit! Dann werden die Jahressteuerbescheinigungen 2023 für Kaiptalerträge an unsere Kundinnen und Kunden versendet. Je nach gewählter Versandart wird die Bescheinigung in die Postbox des Online-Bankings eingestellt oder es erfolgt der Postversand. Kunden mit einem Gemeinschaftsstamm und zwei Einzelstämmen können bis zu drei Jahressteuerbescheinigungen erhalten.
Januar 2024
Vermögen aufbauen und Staat und Arbeitgeber helfen dabei? Nicht nur die Kundinnen und Kunden unserer Sparda-Bank können sich freuen! Denn für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) wurden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage verdoppelt. Ledige mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte mit einem Einkommen bis zu 80.000 Euro sind ab 2024 förderberechtigt. Sie können zukünftig vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten wissen, wie Sie diese anlegen und von der Prämie profitieren können? Wir beraten Sie gern!
Januar 2023
Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet.
Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:
Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?
Dann loggen Sie sich einfach in Ihren Online-Banking ein und ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag im Service-Center ab. Alternativ finden Sie den Freistellungsauftrag auch hier auf unserer Homepage.
Die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank West ist und bleibt das Unternehmensziel unserer Genossenschaftsbank. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie als Kundin oder Kunde Ihre Bankgeschäfte einfach erledigen können – egal, ob Sie dafür unser Online-Banking nutzen oder uns vor Ort in der Filiale besuchen.
Damit Sie Ihre täglichen Bankgeschäfte wie gewünscht bequem und sicher erledigen können, statten wir unsere Sparda-Bank Filialen in diesem Jahr Schritt für Schritt mit neuen Selbstbedienungsgeräten (SB-Geräte) aus. Diese verfügen dann über die modernste Sicherheitstechnik. Denn die installierte Software der aktuellen Geräte wird nicht mehr unterstützt.
Sie wollen wissen, wie Sie zum Beispiel den Belegscanner als Ersatz für die GiroScanBox nutzen können? Dann schauen Sie gern in unsere Bedienungsanleitung
Sie haben Fragen? Die wichtigsten Rufnummern auf einem Blick:
Hilfe zum Online-Banking:
0211 23 93 23 88
Für alle anderen Anliegen:
0211 23 93 23 93
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Übrigens: Bei vielen Themen können Sie sich auch online oder telefonisch beraten lassen!
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Unser virtueller Assistent Kai steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
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